Blutmehl
Blutmehl ist ein durch Hitzebehandlung von Blut oder Blutfraktionen gemäß Anhang X Kapitel II Abschnitt 1 der Verordnung (EG) Nr. 142/2011 gewonnenes, verarbeitetes tierisches Protein. Es unterscheidet sich von einem Blutprodukt im Sinne derselben Verordnung durch die zu ihrer Herstellung verwendeten Rohstoffe und Verarbeitungsschritte.