Honorar

Geld ist ein relevantes und notwendiges Thema. Auch hier folgen wir unseren Leitbildern, weshalb wir die Kostenanfrage an dieser Stelle auch ganz offen und konkret ansprechen.

Wir werden grundsätzlich auf Basis einer Honorarvereinbarung tätig. Die Abrechnung erfolgt hierbei nach dem entstandenen Zeitaufwand.

Hinweis zu Honorarvereinbarungen im Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherungen:

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass vereinbarte Honorare nur selten vollständig von einer Rechtsschutzversicherung oder einem anderen Kostenträger übernommen werden. In der Regel werden nur geringe Anteile oder gar nur die gesetzlichen Gebühren erstattet. Einzelheiten hierzu können Sie bei den Ansprechpartnern Ihrer Kostenträger (Rechtsschutzversicherung etc.) erfragen.

In besonderen Fällen (insbesondere bei sehr hohen Streitwerten) sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, nach den Gebührenkatalogen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (gesetzliche Gebühren) abzurechnen, die eine Mindesthöhe darstellen, zu deren Erhebung wir berufsrechtlich angehalten sind und deren Unterschreitung gesetzlich nicht gestattet ist. Diese gesetzlichen Gebühren orientieren sich am sog. Streitwert, der individuell für jedes Mandat zu bestimmen ist. Ein solcher Fall kann dann gegeben sein, wenn der Streitwert sehr hoch ist.

Für besondere Sachverhaltskonstellationen bieten wir auch ein Pauschalhonorar an. Ein Pauschalhonorar bietet insbesondere für Start-Ups oder kleinere Unternehmen den Vorteil, dass von Beginn an volle Kostensicherheit und Nachvollziehbarkeit in Bezug auf das anwaltliche Honorar besteht.

„Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden“

Sprechen Sie uns daher gerne an. Gemeinsam werden wir auch die Kostenfrage in aller Offenheit mit Ihnen besprechen, Chancen und Risiken abwägen, eine ehrliche Prognose im Hinblick auf den zu erwartenden Arbeitsaufwand geben und eine individuelle Lösung finden.

 

Erstberatung

Wir erhalten täglich diverse Anrufe und E-Mails, in denen Unternehmen um unsere anwaltliche Unterstützung oder eine Tätigkeit als Referent bitten. Häufig schildern Sie uns ein bestimmtes Problem und bitten um eine kurze mündliche oder schriftliche Auskunft; gelegentlich sind es aber auch ganz konkrete, nur vermeintlich „kurze“ Fragen.

Dies freut uns sehr, da diese Anfragen belegen, dass die Rechtssuchenden von unserer besonderen lebensmittelrechtlichen und futtermittelrechtlichen Expertise überzeugt sind.

Bitte beachten Sie jedoch: Auch eine erste Beratung kostet Geld. Gerne geben wir Ihnen im Rahmen eines Telefongesprächs oder per E-Mail eine erste Einschätzung oder Auskünfte darüber, ob und ggfs. was in der jeweiligen Situation unternommen werden kann. Dennoch sind wir eine nach wirtschaftlichen Grundsätzen arbeitende Rechtsanwaltskanzlei. Sofern es sich nicht um bloße Informationsgespräche handelt, die keine Recherche oder andere Maßnahmen erfordern, stellen wir daher auch telefonische Auskünfte oder Beratungen in Rechnung. Hierauf werden Sie vom jeweiligen Ansprechpartner im Rahmen des Telefonats oder sonstigen Kommunikationsmittels noch einmal hingewiesen.

 

„Nicht von der Stange, sondern nach Maß.“