Cibus - der Name ist Programm Die Boutique für Lebensmittel- & Futtermittelrecht

Warum nennen wir uns und unsere Kanzlei „cibus Rechtsanwälte“ (gesprochen: ziebus)? „cibus“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Nahrung für Mensch und Tier“ oder eben, moderner übersetzt, Lebensmittel und Futtermittel. In diesen Rechtsbereichen besitzen wir eine langjährige Berufs- und Branchenerfahrung, weshalb wir Ihnen und Ihren Unternehmen unsere Rechtsdienstleistungen anbieten möchten.

CIBUS STEHT ALSO FÜR UNSER BESONDERES BERATUNGSANGEBOT UND BESCHREIBT, WAS WIR TUN UND WORIN WIR ÜBER EINE BESONDERE EXPERTISE VERFÜGEN.

Wir hätten unsere Kanzlei auch traditionell nach den Namen unserer Gründer „Schigulski Immel Comans“ benennen können, wie es viele Kollegen auch heute noch tun. Dieses sprachliche Ungetüm hielten wir jedoch in der täglichen Kommunikation für zu kompliziert. „cibus“ dagegen ist wesentlich einfacher und eingängiger und beschreibt auf den Punkt, wofür unsere Kanzlei steht. Der Name unserer Kanzlei ist also gleichzeitig unser Programm. 

RechtsanwälteDie Köpfe hinter Cibus Rechtsanwälte

Wir, die Gründer der Kanzlei cibus Rechtsanwälte, sind seit vielen Jahren ausschließlich im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts tätig. Im Rahmen unserer bisherigen Tätigkeit haben wir bereits zahlreiche namhafte Unternehmen der Lebens- und Futtermittelbranche beraten und vertreten. Unsere hierbei entwickelten Dienstleistungen möchten wir Ihnen nunmehr kompakt, hochspezialisiert und nach Maß in unserer genau auf diese Rechtsgebiete zugeschnittenen Kanzlei anbieten. Hier erfahren Sie Näheres darüber, wer wir sind und was wir bisher gemacht haben.

"Lebensmittelrechtliche Beratung mit Leidenschaft."

Die Cibus RechtsgebieteProfitieren Sie von unserem Know How

Im Interesse unserer Mandanten haben wir uns für das Prinzip der fachlichen Selbstbeschränkung entschieden, weshalb wir bei der Beratung außerhalb unserer Kernkompetenzen ausgewiesene Experten hinzuziehen, von deren Expertise wir uns im Laufe jahrelanger und vertrauensvoller Zusammenarbeit überzeugt haben.

Lebensmittelrecht

Egal, ob Sie seit langem im Lebensmittelsektor tätig sind oder gerade mit Ihrer Tätigkeit in diesem Bereich beginnen, Sie sehen sich mit einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen und komplexen Fragestellungen konfrontiert.

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Tierische Nebenprodukte

Werden Lebensmittel endgültig aus der Lebensmittelkette ausgeschlossen, dann unterfallen sie nicht mehr dem Lebensmittelrecht. Handelt es sich bei den vorgenannten Stoffen um Erzeugnisse tierischen Ursprungs oder um Lebensmittel, die solche enthalten, sind diese als sog. „tierische Nebenprodukte“ einzustufen.

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Compliance

Dass Unternehmen und deren Organe im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben handeln müssen, ist eine Selbstverständlichkeit. Die Realisierung dieses Vorhabens kann jedoch ein komplexes Unterfangen darstellen und sollte heute idealerweise durch ein Compliance-Management- System (CMS) realisiert werden.

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Futtermittelrecht

Das Futtermittelrecht steht immer häufiger im Fokus von Behörden und Unternehmen. Nicht nur, weil Futtermittel für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, eine wesentliche Bedingung für sichere Lebensmittel sind, sondern auch, weil die Zahl der Unternehmen, die Heimtierfuttermittel herstellen, stark zunimmt.

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Einfuhr, Ausfuhr und Innergemeinschaftliche Verbringung

Lebensmittel und Futtermittel „Made in Germany“ genießen auch in anderen Ländern ein hohes Ansehen. Für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer kann es daher besonders attraktiv sein, ihre Produkte auch außerhalb des deutschen/europäischen Wirtschaftsraumes zu verkaufen.

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Sie haben Fragen zu einem Thema oder ein Anliegen, welches in unserer Rechtsgebietsübersicht nicht aufgeführt ist? Kein Problem!

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Zusammen werden wir ermitteln, ob und wie wir Ihnen bei Ihrer Frage oder Ihrem Anliegen behilflich sein können.

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ErstberatungWir helfen Ihnen gerne weiter

Wir erhalten täglich diverse Anrufe und E-Mails, in denen Unternehmen um unsere anwaltliche Unterstützung oder eine Tätigkeit als Referent bitten. Häufig schildern Sie uns ein bestimmtes Problem und bitten um eine kurze mündliche oder schriftliche Auskunft; gelegentlich sind es aber auch ganz konkrete, nur vermeintlich „kurze“ Fragen.

Dies freut uns sehr, da diese Anfragen belegen, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden und die Rechtssuchenden von unserer besonderen lebensmittelrechtlichen und futtermittel-rechtlichen Expertise überzeugt sind.

Weitere Informationen

Unsere Neuesten Veröffentlichungen Monographien und Aufsätze zum Thema Lebensmittel- & Futtermittelrecht

2024
Aufsatz

Jahresrückblick Rechtsprechung 2023 zum Verbraucherinformationsrecht

Manuel Immel

LMuR, Heft 4/2024, S. 222 ff.

2024
Aufsatz

Kennzeichnung von Gabelbeinfleisch als Separatorenfleisch

Sascha Schigulski

LMuR 4/2024, S. 250 ff.

2024
Aufsatz

Das Vorhandensein nicht zugelassener Stoffe nach dem neuen EU-Recht

Sascha Schigulski/Martin Rombach

LMuR 3/2024, S. 154 ff.

2024
Aufsatz

Anmerkung "Transportierst du noch oder lagerst du schon?" zu EuGH, Urt. v. 22.02.2024, C-85/23 - Auslegung des Begriffs der Lagerung von tierischen Nebenprodukten

Prof. Dr. Clemens Comans

LMuR 3/2024, S. 172 ff.

„Nicht von der Stange, sondern nach Maß.“