ERSTBERATUNG WIR HELFEN IHNEN GERNE WEITER

Wir erhalten täglich diverse Anrufe und E-Mails, in denen Unternehmen um unsere anwaltliche Unterstützung oder eine Tätigkeit als Referent bitten. Häufig schildern Sie uns ein bestimmtes Problem und bitten um eine kurze mündliche oder schriftliche Auskunft; gelegentlich sind es aber auch ganz konkrete, nur vermeintlich „kurze“ Fragen.

Dies freut uns sehr, da diese Anfragen belegen, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden und die Rechtssuchenden von unserer besonderen lebensmittelrechtlichen und futtermittelrechtlichen Expertise überzeugt sind.

Bitte beachten Sie jedoch: Auch eine erste Beratung kostet Geld. Gerne geben wir Ihnen im Rahmen eines Telefongesprächs oder per E-Mail eine erste Einschätzung oder Auskünfte darüber, ob und ggfs. was in der jeweiligen Situation unternommen werden kann. Dennoch sind wir eine nach wirtschaftlichen Grundsätzen arbeitende Rechtsanwaltskanzlei. Sofern es sich nicht um bloße Informationsgespräche handelt, die keine Recherche oder andere Maßnahmen erfordern, stellen wir daher auch telefonische Auskünfte oder Beratungen in Rechnung. Hierauf werden Sie vom jeweiligen Ansprechpartner im Rahmen des Telefonats oder sonstigen Kommunikationsmittels noch einmal hingewiesen.

RECHTSANWÄLTEDIE KÖPFE HINTER CIBUS RECHTSANWÄLTE

Wir, die drei Gründer der Kanzlei cibus Rechtsanwälte, sind seit vielen Jahren ausschließlich im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts tätig. Im Rahmen unserer bisherigen Tätigkeit haben wir bereits zahlreiche namhafte Unternehmen der Lebens- und Futtermittelbranche beraten und vertreten. Unsere hierbei entwickelten Dienstleistungen möchten wir Ihnen nunmehr kompakt, hochspezialisiert und nach Maß in unserer genau auf diese Rechtsgebiete zugeschnittenen Kanzlei anbieten. Hier erfahren Sie Näheres darüber, wer wir sind und was wir bisher gemacht haben.

„Nicht von der Stange, sondern nach Maß.“