Einfuhr, Ausfuhr und innergemeinschaftliche Verbringung

Lebensmittel und Futtermittel „Made in Germany“ genießen auch in anderen Ländern ein hohes Ansehen. Für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer kann es daher besonders attraktiv sein, ihre Produkte auch außerhalb des deutschen/europäischen Wirtschaftsraumes zu verkaufen. Doch welche Bedingungen gilt es hierbei zu beachten? Wo ist eine ggf. erforderliche Zulassung zu beantragen und welche Bedingungen sind hierfür zu erfüllen? Umgekehrt sind deutsche Lebensmittelunternehmer darauf angewiesen, ihre Rohstoffe zum Teil auch aus Drittländern zu beziehen. Wo und wem gilt es jedoch die Einfuhr anzuzeigen? Müssen für die Einfuhr besondere Bedingungen erfüllt sein oder besteht gar ein Einfuhrverbot? Welche Dokumente müssen beim Eintreffen am benannten Einfuhrort/Eingangsort vorgelegt werden?

Mit unserer Erfahrung und unserem umfassenden Netzwerk unterstützen wir Sie bei der Einfuhr, Ausfuhr sowie der innergemeinschaftlichen Verbringung von Lebens- und Futtermitteln.

Unsere Kompetenzen umfassen beispielsweise:

Registrierung als benannter Einfuhrort

Erarbeitung und Implementierung von Einfuhr-/Ausfuhrprozessen

Kennzeichnungsprüfungen

Beantragung von Einfuhr-/Ausnahmegenehmigungen

Einfuhruntersuchungen

Verkehrsfähigkeitsgutachten

Unterstützung bei Problemen mit dem GDE/GVDE

u. v. m.

„Nicht von der Stange, sondern nach Maß.“