DIE KANZLEI CIBUS RECHTSANWÄLTE DIE BOUTIQUE FÜR LEBENSMITTEL- & FUTTERMITTELRECHT

Die Gründer der Kanzlei cibus Rechtsanwälte sind seit vielen Jahren im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts tätig und haben in dieser Zeit zahlreiche namhafte Unternehmen in diversen Rechtsfragen rund um die Herstellung und Vermarktung von Lebens- und Futtermitteln, insbesondere solchen tierischen Ursprungs, beraten. Im Laufe der Zeit wuchs die Bandbreite der Beratungsgebiete erheblich an und deckte fortan viele weitere Rechtsbereiche, wie z. B. das Verbrauchsgüter-, Abfall- und Tabakrecht ab.

Im Jahr 2018 entschieden sich die Rechtsanwälte Sascha Schigulski, Manuel Immel und Dr. Clemens Comans dazu, sich zusammen wieder auf die ursprünglichen Wurzeln der Beratung zu besinnen und gründeten daher die Kanzlei cibus Rechtsanwälte, die als mittelständische und bundesweit tätige Kanzlei Unternehmer in allen Fragen des nationalen und internationalen Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie dem tierischen Nebenprodukterecht berät.

„Nicht von der Stange, sondern nach Maß!“

Ziel unserer Tätigkeit war und ist es, die Anliegen unserer Mandanten durch eine diskrete, intensive, engagierte, hoch spezialisierte und zielorientierte Beratung im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts bestmöglich umzusetzen. Profil und Selbstverständnis der Kanzlei werden von den Persönlichkeiten und den Idealen der Gründer geprägt. Die Philosophie einer mandantenorientierten und streitvermeidenden Beratung ist tragendes Element unserer Kanzlei. Schwerpunkt der Kanzlei ist der Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts mit besonderer Expertise im Bereich der Lebensmittel tierischen Ursprungs.

Wir stellen höchste Ansprüche an unsere Arbeit.

QUALITÄT, KOMPETENZ, VERTRAUEN, LEIDENSCHAFT, TRANSPARENZ UND EINE HERAUSRAGENDE EXPERTISE SIND UNSERE LEITBILDER.

Viele unserer Mandanten wissen dies teilweise seit vielen Jahren zu schätzen.

„Schuster bleib bei deinen Leisten!“

Im Interesse unserer Mandanten haben wir uns für das Prinzip der fachlichen Selbstbeschränkung entschieden, weshalb wir bei der Beratung außerhalb unserer Kernkompetenzen ausgewiesene Experten hinzuziehen, von deren Expertise wir uns im Laufe jahrelanger und vertrauensvoller Zusammenarbeit überzeugt haben.

„Nur gemeinsam lässt sich etwas bewegen!“

Als Einzelkämpfer kann man es weit bringen. Doch gemeinsam mit Gleichgesinnten bringt man es weiter. Aus diesem Grund profitieren unsere Mandanten nicht nur von unserem umfassenden Netzwerk, das weder vor innereuropäischen noch außereuropäischen Landesgrenzen Halt macht, sondern auch von unserer engen Zusammenarbeit mit Sachverständigen.

RechtsanwälteDie Köpfe hinter cibus Rechtsanwälte

Wir, die Gründer der Kanzlei cibus Rechtsanwälte, sind seit vielen Jahren ausschließlich im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts tätig. Im Rahmen unserer bisherigen Tätigkeit haben wir bereits zahlreiche namhafte Unternehmen der Lebens- und Futtermittelbranche beraten und vertreten. Unsere hierbei entwickelten Dienstleistungen möchten wir Ihnen nunmehr kompakt, hochspezialisiert und nach Maß in unserer genau auf diese Rechtsgebiete zugeschnittenen Kanzlei anbieten. Hier erfahren Sie, wer wir sind, was wir bisher gemacht haben und welche besonderen Expertisen wir besitzen.

"Wir bieten mehr als nur rechtliche Beratung."

Unsere neuesten Veröffentlichungen MONOGRAPHIEN UND AUFSÄTZE ZUM THEMA LEBENSMITTEL- & FUTTERMITTELRECHT

2024
Aufsatz

Das Vorhandensein nicht zugelassener Stoffe nach dem neuen EU-Recht

Sascha Schigulski/Martin Rombach

LMuR 3/2024, S. 154 ff.

2024
Aufsatz

Anmerkung "Transportierst du noch oder lagerst du schon?" zu EuGH, Urt. v. 22.02.2024, C-85/23 - Auslegung des Begriffs der Lagerung von tierischen Nebenprodukten

Prof. Dr. Clemens Comans

LMuR 3/2024, S. 172 ff.

2024
Aufsatz

Anmerkung zu BVerwG – „Meldepflicht Laboratorium“, Urt. v. 14.12.2023 – 3 C 7.22

Manuel Immel

Manuel Immel, ZLR 2/2024, S. 216 ff.

2023
Aufsatz

Grundfragen der Kennzeichnung von Fleisch und Fleischerzeugnissen Teil 2

Sascha Schigulski

LMuR 3/2023, S. 228 ff.

„Nicht von der Stange, sondern nach Maß.“