Lebensmittel sind legaldefiniert als alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe — einschließlich Wasser —, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.

Auch lebende Tiere gelten ausnahmsweise bereits als Lebensmittel, wenn sie für den menschlichen Verzehr hergerichtet wurden. Hierzu zählen insbesondere lebende Hummer, Muscheln, Schnecken usw. Nicht zu „Lebensmitteln“ gehören hingegen Futtermittel, sonstige lebende Tiere (Weidevieh, Farmwild etc.), Pflanzen vor dem Ernten, Arzneimittel, kosmetische Mittel, Tabak und Tabakerzeugnisse, Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe sowie Rückstände und Kontaminanten.