Lebensmittelrecht
Unter dem Begriff Lebensmittelrecht wird die Gesamtheit aller Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Lebensmittel im Allgemeinen und die Lebensmittelsicherheit im Besonderen verstanden, unabhängig davon, ob es sich um gemeinschaftsrechtliche oder einzelstaatliche Normen handelt, wobei alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln, wie auch von Futtermitteln, die für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere hergestellt oder an sie verfüttert werden, einbezogen sind.