Einzelhandel
Unter dem Begriff „Einzelhandel“ wird die Handhabung und/oder Be- oder Verarbeitung von Lebensmitteln und ihre Lagerung am Ort des Verkaufs oder der Abgabe an den Endverbraucher verstanden. Konkret umfasst die Begriffsdefinition „Einzelhandelstätigkeiten“, wie der Wortlaut des Art 3 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 verdeutlicht. Von dem Begriff des Einzelhandels sind insbesondere auch Verladestellen, Verpflegungsvorgänge, Betriebskantinen, Großküchen, Restaurants und ähnliche Einrichtungen der Lebensmittelversorgung, Läden, Supermarkt-Vertriebszentren und Großhandelsverkaufsstellen erfasst.