Bezeichnung des Lebensmittels
Die Bezeichnung, früher: Verkehrsbezeichnung, des Lebensmittels ist der rechtlich korrekte Name. Hierfür existieren drei Möglichkeiten: eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung muss verwendet werden. Anderenfalls hat der Hersteller ein Wahlrecht zwischen einer verkehrsüblichen und einer beschreibenden Bezeichnung.