Bei dem Gemeinsamen Dokument Einfuhr (GDE) handelt es sich um das Dokument, das der Futtermittel- oder Lebensmittelunternehmer bzw. sein Vertreter gem. Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 zur Anzeige der Einfuhr von Lebensmitteln und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs in die Europäische Union zu erstellen hat und in dem die zuständige Behörde die Durchführung der amtlichen Kontrollen zu bescheinigen hat (vgl. Art. 3 Buchst. a) i. V. m. Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 669/2009).