Die Einfuhrkontrolle ist eine in § 7 der deutschen Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV) für Lebensmittel tierischen Ursprungs, zusammengesetzte Lebensmittel und lebende Tiere vorgeschriebene Untersuchung, die eine Dokumentenprüfung, eine Nämlichkeitskontrolle und eine Warenuntersuchung umfasst.