Mit Datum vom 11.07.2019 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1177 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 in Bezug auf Gelatine, geschmacksverstärkende Fleischextrakte und ausgeschmolzene Fette im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der vollständige Verordnungstext ist hier abrufbar.

Mit der Verordnung wird Ägypten in die Liste der zugelassenen Drittländer gemäß Anhang XIV Kapitel I Tabelle 1 Zeile 5 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 aufgenommen. Damit sind künftig Einfuhren von Gelatine aus Ägypten in die Europäische Union zwecks Verwendung in der Futtermittelkette (außer Heimtierfutter und Pelztierfutter) zulässig.

Des Weiteren ist es künftig zulässig, geschmacksverstärkende Fleischextrakte aus Fleisch von bestimmten wildlebenden Landsäugetieren einzuführen, sofern diese außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere (außer Pelztiere) verwendet werden.

Weitere Änderungen betreffen die Verwendung von ausgeschmolzenen Fetten im Rahmen einer neuen alternativen Verarbeitungsmethode zur Herstellung erneuerbarer Brennstoffe.

Die neuen Regelungen gelten ab dem 30.07.2019.

 

Redaktion: Dr. Clemens Comans