Mit Schreiben vom 16.02.2021 informiert der Fachausschuss 1 Fleisch und Fleischerzeugnisse der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission über seine Empfehlungen zu weiteren Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse.

Dabei wurden vom Fachausschuss aus einer redaktionellen Überarbeitung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse verschiedene Klarstellungen beschlossen. Diese betreffen die nachgenannten Beschreibungen in den Leitsätzen:

  • Fleisch (I.1 erster Absatz und I.1.1 erster Absatz)
  • spezielle Fleischteilstücke (I.1.1 zweiter Absatz)
  • Fleischerzeugnisse (1.2)
  • Kalbsrouladen (II.2.509 zweiter Absatz zweiter Satz)

Hierbei geht es ausschließlich um begriffliche Anpassungen im Text, die eine Klarstellung des von dem Leitsatzgeber Gewollten genauer beschreiben sollen.

Sodann gibt es einen weiteren Änderungsvorschlag, der eine Neuerung bringen soll. Diese Neuerung betrifft den Zerkleinerungsgrad von Corned Beef nach Leitsatzziffer 2.2332.1. Hierbei ist bisher die Rede davon, dass als Ausgangsmaterial vorgebrühtes, gestückeltes oder gerissenes Fleisch, umgerötet, durch Erhitzen in Behältnissen haltbar gemacht, verwendet werden soll. Hierzu stellt der Fachausschuss fest, dass sich die Verkehrsauffassung dahingehend gewandelt hat, dass auch feiner gekörntes Fleisch zur Herstellung von Corned Beef verwendet wird. Dementsprechend soll sich diese Beschaffenheit auch in der Beschreibung künftig wiederfinden.

Alle vorgesehenen Änderungen können hier eingesehen werden.

Diese Änderungsempfehlungen wurden von dem Fachausschuss in seiner Sitzung am 9. September 2020 beschlossen. Die betroffene Wirtschaft hat nunmehr die Möglichkeit, zu diesen Leitsatzänderungen bis zum 16.03.2021 Stellung zu nehmen. Im Anschluss daran wird das Plenum der Lebensmittelbuch-Kommission über die endgültige Aufnahme in die Leitsätze entscheiden.

Darüber hinaus übersendet der Fachausschuss noch einige weitere interessante Dokumente. Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse sollen dabei im Hinblick auf ihren Aufbau grundsätzlich überarbeitet werden.

Als weitere Anlagen übersendet der Fachausschuss deshalb eine mögliche Neugliederung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse, die darauf basierende Neufassung, die noch nicht vollständig redigiert ist, sowie eine Entsprechungstabelle, in der sich eine Synopse mit den bisherigen Leitsatzziffern und ihrem neuen Ort in der künftigen Gliederung der Leitsätze befindet.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die letztgenannten Dokumente der betroffenen Wirtschaft nicht zur Stellungnahme übersandt werden.

 

Redaktion: Sascha Schigulski