Der Fachausschuss I „Fleisch und Fleischerzeugnisse“ hat den Sachstandsbericht auf der Homepage des BMEL aktualisiert. Damit berichtet der Fachausschuss regelmäßig über den aktuellen Sachstand bei der Überarbeitung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Die derzeit gültige Fassung des Sachstandsberichts kann hier abgerufen werden.

Die aktuelle Sitzung des Fachausschusses datiert auf den 12. und 13.11.2024. Im Rahmen dieser Sitzung wurden vor allem die Ergebnisse der jüngsten Anhörungen der betroffenen Kreise beraten und entweder Beschlussvorlagen für das Plenum der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) erarbeitet oder weiterer Handlungsbedarf ermittelt.

Dies betrifft zunächst die Ergänzung des Leitsatzes für Corned Meat. Insoweit sind die Beratungen nun abgeschlossen und sollen dem Plenum der DLMBK zur Entscheidung vorgelegt werden.

Ebenfalls abgeschlossen sind die Beratungen zur Produktgruppe der „Hackfleischerzeugnisse“, die neben dem Hackfleisch als solchem auch Produkte aus Hackfleisch enthält. In letzterer Gruppe wurden diverse Burgerpatties beschrieben und u.a. klargestellt, dass Geflügel-Burgerpatties sowohl mit als auch ohne Panade sowie unter Verwendung weiterer Zutaten angeboten werden. Keine Einigung wurde demgegenüber hinsichtlich der Integration eines Kriteriums für den Muskelzerstörungsgrad erzielt. Dennoch werden die gesamten Änderungsvorschläge nun ins Anhörungsverfahren gegeben.

Bezüglich Kochpökelwaren aus dem Schweinehinterschinken wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine Markterhebung zur Kennzeichnung der entsprechenden Produkte durchführen und auswerten soll. Der Fachausschuss weist dabei darauf hin, dass die Mitwirkung der Verbände in diesem Zusammenhang erbeten wird.

Um eine Ergänzung des Panadeanteils für mundgerecht portionierte Erzeugnisse in Stäbchen- oder Figurenform festzulegen, fehlen dem Fachausschuss ausreichende Daten, um eine Leitsatzänderung begründen zu können.

Im Hinblick auf die Einführung eines „Drehspießes aus gewolftem oder zerkleinertem Fleisch nach Döner Art“ wurde demgegenüber kein Änderungsbedarf gesehen.

Außerdem wurde noch eine formale Änderung dahingehend beschlossen, dass die Schwarten nicht mehr in einer gesonderten Leitsatznummer 1.1.1.4 aufgeführt werden sollen, sondern zukünftig (wie bereits vor der letzten Änderung) als Unternummer 1.1.1.3.3 in der Kategorie „Bindegewebe“ (Leitsatznummer 1.1.1.3) geführt werden.

Die weiteren Schritte sehen nun vor, dass die zuletzt angesprochene Änderung der Leitsatznummer 1.1.1.4 sowie die anfangs angesprochene Änderung der Leitsatznummer zum „Corned Meat“ und die bereits zuletzt beschlossenen Änderungen zu den „mundgerecht portionierten Erzeugnissen“ dem Plenum der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Änderungsvorschläge zu den Produkten aus gewolftem oder ähnlich zerkleinertem Fleisch sollen demgegenüber ins Anhörungsverfahren gebracht werden. Darüber hinaus wird in der ersten Jahreshälfte 2025 eine Markterhebung zu den Kochpökelwaren aus dem Schweinehinterschinken stattfinden.

Sobald im Plenum Änderungen verabschiedet werden, werden diese im nächsten Schritt zur Rechtsprüfung an das BMEL weitergeleitet und nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht.

Die Hersteller entsprechender Produkte sollten prüfen, ob sich aus den veröffentlichten Änderungen oder den zur Abstimmung gegebenen Änderungsvorschlägen ein konkreter Handlungsbedarf für ihre Erzeugnisse ergibt. Darüber hinaus empfehlen wir, die weitere Entwicklung der Vorhaben im Anhörungsverfahren genau zu beobachten, um ggf. noch Änderungsvorschläge an den Fachausschuss heranzutragen.

 

Redaktion: Christian Weigel