Der Fachausschuss 1 „Fleisch und Fleischerzeugnisse“ berichtet regelmäßig über den aktuellen Sachstand bei der Überarbeitung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Am 27.09.2023 wurde der Sachstandsbericht auf der Homepage des BMEL aktualisiert. Die derzeit aktuelle Fassung des Sachstandsberichts kann hier abgerufen werden.

Der Fachausschuss berichtet zunächst über die Änderungsvorschläge aus der vorangegangenen Sitzung, die nach den eingegangenen Stellungnahmen im Anhörungsverfahren befürwortet werden. Dabei handelt es sich um die Streichung von Produkten mit geringer Marktbedeutung, wie z. B. „Dragonerspieße“ und „Jägerspieße“ oder verfehlte Produktbeispiele wie das „Rip-Steak“ als Beispiel für die Tierartenkennzeichnung. Darüber hinaus sollen die Regelungen zu Fleischspießen in Leitsatznummer 2.1.4.1 vor dem Hintergrund der großen Marktbedeutung von marinierten und gewürzten Fleischspießen ergänzt und eine Definition für Grillfackeln aufgenommen werden. Im Zusammenhang mit den Fleischspießen wird dabei darauf hingewiesen, dass auch ein Hinweis auf die Verwendung von Hähnchen- und Putenfleisch aufgenommen werden soll.

Damit leitet der Fachausschuss zugleich zum nächsten Thema über, mit dem man sich in der aktuellen Sitzung bereits umfassend befasst hat und auch in der nächsten Sitzung weiter beschäftigen wird. Dabei geht es um den Änderungsantrag bzgl. der „Überarbeitung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse zur weiteren Abbildung der allgemeinen Verkehrsauffassung zu Geflügelfleischerzeugnissen“. In diesem Zusammenhang werden folgende Änderungen diskutiert:

  • Ergänzung der Definition für Bindegewebe in LS-Nr. 1.1.1.3 um „Geflügelhaut“
  • Aufnahme von Geflügelzuschnitten in LS-Nr. 2.1.1.1 (Filet)
  • Ergänzung zu Braten aus Geflügelfleisch in den LS-Nr. 2.1.2.1 (Braten allgemein) und 2.1.2.2 (Rollbraten)
  • Beschreibung von Geflügelsteaks und Puten-Holzfällersteaks in LS-Nr. 2.1.3.2
  • Ergänzung von LS-Nr. 2.1.3.4 (Schnitzel) durch die Verkehrsauffassung zu „Hähnchenschnitzel“ und „Cordon Bleu“ von Huhn und Pute
  • Erweiterung der LS-Nr. 2.1.3.5 (Medaillon) um Geflügelmedaillons
  • Erweiterung der Produkte aus gestückeltem Fleisch (LS-Nr. 2.1.4) um Geflügelfleischprodukte in den LS-Nr. 2.1.4.3 (Geschnetzeltes), 2.1.4.4 (Gulasch) und 2.1.4.5 (Ragout)

Darüber hinaus soll der Abschnitt zu Produkten aus gewolftem oder ähnlich zerkleinertem Fleisch (LS-Nr. 2.1.5) aufgrund der zukünftigen Berücksichtigung von Geflügelhackfleisch überarbeitet werden. Bereits besprochen wurden mögliche Verkehrsauffassungen bspw. für Geflügelfrikadellen und Geflügelburger. In diesem Zusammenhang wurde hinsichtlich der aktuellen Regelung zu „Hamburger“ auch diskutiert, ob die allgemeinere Bezeichnung „Burger“ verwendet werden sollte und eine Ergänzung hinsichtlich möglicher Zutaten und Analysewerte erforderlich ist.

Schließlich soll in LS-Nr. 2.1.6 ein neuer Abschnitt über „mundgerecht portionierte Erzeugnisse – paniert oder im Backteig“ aufgenommen werden, unter denen unter anderem in LS-Nr. 2.1.6.1 Geflügelnuggets fallen sollen.

Da der Fachausschuss 1 die umfassenden Themen im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse zu weiteren Abbildungen der allgemeinen Verkehrsauffassung zu Geflügelfleischerzeugnissen in der letzten Sitzung noch nicht abschließend beraten konnte, wird dieses Thema auch in der nächsten Sitzung umfassend diskutiert.

Anschließend werden entsprechende Änderungsvorschläge in das Anhörungsverfahren gegeben und den beteiligten Kreisen damit die Möglichkeit eröffnet, hierzu Stellung zu nehmen. Im Anschluss daran werden finale Leitsatzempfehlungen an die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission erarbeitet und zur Abstimmung im Plenum der DLMBK gestellt.

Betroffene Unternehmen sollten die aktuellen Entwicklungen weiterhin gut verfolgen und nach Veröffentlichung der Änderungsvorschläge ggf. eine Stellungnahme im Anhörungsverfahren abgeben. Über die weiteren Entwicklungen werden wir selbstverständlich berichten.

 

Redaktion: Christian Weigel