ALTS-Beschlüsse der 97. Arbeitstagung veröffentlicht
Auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sind die Beschlüsse der 97. Arbeitstagung des ALTS veröffentlicht worden. Diese können hier abgerufen werden.
Der erste veröffentlichte Beschluss 2026/97/05 beschäftigt sich mit der mikrobiologischen Beschaffenheit von Trockenpilzprodukten und der Beurteilung von Zubereitungshinweisen des Herstellers. Der ALTS ist der Auffassung, dass eine ausreichende Information der Verbraucher gegeben ist, wenn eine Anweisung zur ausreichenden Erhitzung (Temperatur- und Zeitangabe) vorhanden ist und der Umgang mit dem Einweichwasser so konkret beschrieben wird, dass bei Einhaltung der Herstelleranleitung eine starke Vermehrung der Mikroorganismen ausgeschlossen ist und auch eine Kreuzkontamination anderer Lebensmittel sicher vermieden werden kann. Diese Information muss klar formuliert sein, beispielsweise durch eine geeignete Wortwahl – „muss“- anstelle von unverbindlicher „soll“-Formulierung.
In dem Beschluss 2026/97/06 beschäftigt sich der ALTS mit der Frage, ob es sich bei tiefgefrorenem Gemüse um verzehrfertige oder nicht verzehrfertige Lebensmittel handelt. Der ALTS ist der Auffassung, dass beispielsweise Gemüse, das unter normalen Bedingungen auch ohne Erhitzung durch den Verbraucher in Smoothies oder Salaten verwendet werde, wie z. B. Spinat, Grünkohl, Mais oder Mischgemüse sowie vorgegartes oder blanchiertes Gemüse, als verzehrfertiges Produkt einzustufen ist. Gemüse, dem weitere Zutaten in Form von Butter oder Saucen zugegeben worden sind, sei demgegenüber als nicht verzehrfertig anzusehen.
In dem Beschluss 2026/97/08 beschäftigt sich der ALTS mit der Frage, ob ein Verzehr nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums bei einer Sicherheitsbewertung zu berücksichtigen ist. Der ALTS erinnert daran, dass hierzu die normalen Bedingungen der Verwendung eines Lebensmittels zu berücksichtigen sind. Ein Verzehr nach Ablauf des deklarierten Mindesthaltbarkeitsdatums sei als nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Verwendung anzusehen.
Außerdem beschäftigt sich der ALTS u. a. mit der Verkehrsauffassung zu Lammkoteletts, der rechtlichen Einordnung von Eiweißzusätzen zu Fleischerzeugnissen sowie von Hähnchensteaks, die aus der Oberschale geschnitten werden. Auch zu der Beurteilung von Allergenbefunden in veganen bzw. vegetarischen Erzeugnissen veröffentlicht der ALTS einen Beschluss.
Wie immer gilt, dass die Beschlüsse des ALTS rechtlich nicht bindend sind. Sie stellen eine Meinung der Vertreter der Lebensmittelüberwachung dar und können von den Gerichten überprüft werden. Nichtsdestotrotz haben die Beschlüsse eine große praktische Bedeutung.
Die vorstehenden Beschlüsse werden im Rahmen des Seminars „Aktuelle Fragestellungen zu Fleisch und Fleischerzeugnissen“ besprochen, soweit sie Auswirkungen auf diese Produkte haben. Die Veranstaltung findet als Online-Veranstaltung am 17.11.2026 statt. Ein Hinweis auf die Möglichkeit zur Anmeldung findet sich hier.
Redaktion: Sascha Schigulski