Am 02.07.2020 haben wir über die zum damaligen Zeitpunkt neu eingeführte Corona-Testpflicht für fleischverarbeitende Betriebe in NRW berichtet. Nunmehr hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium die zugrunde liegende Allgemeinverfügung angepasst.

Die aktuelle Fassung vom 20.07.2020 kann hier abgerufen werden. Die wesentlichen Änderungen sind folgende:

Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten in der Produktion müssen ihre Mitarbeiter künftig nur noch einmal wöchentlich testen, wenn

  • die letzten zwei Testungen ausschließlich negative Testergebnisse erbracht haben und
  • Personen, die mehr als fünf Tage nicht im Betrieb tätig waren (Urlaub, Neueintritt etc.) vor dem (Wieder-)Eintritt in den Betriebsablauf gesondert getestet werden.

Damit geht also eine Reduzierung des Testumfanges und auch der Kostenbelastung der Unternehmen einher, wobei die Kostentragungspflicht nach wie vor bei den Unternehmen belassen wird.

Eine weitere Neuerung ist, dass zusätzlich zu den bestehenden Meldeverpflichtungen die Ergebnisse nunmehr auch wöchentlich an das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung per Fax oder E-Mail gemeldet werden müssen. Die neu eingeführte Meldepflicht an das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung gilt rückwirkend für die seit dem 01.07.2020 durchgeführten Tests. Zur Datenübermittlung ist der Allgemeinverfügung ein Meldebogen als Anlage beigefügt, der hier abgerufen werden kann.

Schließlich enthält die neue Allgemeinverfügung erstmals eine zeitliche Befristung. Nach derzeitigem Stand müssen die entsprechenden Untersuchungen bis zum 31.08.2020 vorgenommen werden. Dem Ministerium steht jedoch die Möglichkeit zu, die Allgemeinverfügung auch über den 31.08.2020 hinaus zu verlängern. Ob das Ministerium davon Gebrauch machen wird, wird sich zeigen.

Mit der Neufassung der Allgemeinverfügung geht eine Rechtsbehelfsbelehrung einher, so dass Unternehmen, die sich auch gegen die jetzige Verpflichtung zur Durchführung von Tests zur Wehr setzen möchten, erneut einen Monat Zeit haben, die entsprechenden Rechtsbehelfe einzulegen.

 

Redaktion: Sascha Schigulski