Am 17.02.2020 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2020/205 bekannt gemacht, mit der ein neues Lebensmittelsicherheitskriterium für Reptilienfleisch in den Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 eingeführt wird.

Hintergrund ist, dass Reptilienfleisch in der Union nur in begrenztem Umfang produziert wird und die Einfuhr von frischem, gekühltem und gefrorenem Reptilienfleisch sowie genusstauglicher Schlachtnebenprodukte, insbesondere von Krokodilen, in dem vergangenen Jahrzehnt stark zugenommen hat. Ergänzend hierzu hat die EFSA bereits im Jahr 2007 festgestellt, dass Reptilienfleisch hohe Salmonellenkontaminationsraten aufweisen kann. Hierauf wurde nunmehr mit der Schaffung des neuen Sicherheitskriteriums reagiert.

Der Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 wird um die Lebensmittelkategorie 1.30 „Reptilienfleisch“ ergänzt. Gemäß dem neuen Lebensmittelsicherheitskriterium dürfen Salmonellen in 25 g Probenmaterial nicht nachweisbar sein (Probenzahl n=5).

Die Verordnung tritt am 09.03.2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist das neue Lebensmittelsicherheitskriterium zu beachten.

 

Redaktion: Dr. Clemens Comans