Benannter Einfuhrort
Der benannte Einfuhrort ist der Ort, der von einer für die Veterinärkontrolle zuständigen Behörde für die Einfuhr von Futter- oder Lebensmitteln in die Union benannt wurde und über die die festgelegten Produkte eingeführt werden dürfen. Auch Unternehmen können sich als benannte Einfuhrorte registrieren lassen. Werden beispielsweise Waren aus der Türkei über Kroatien auf dem Straßenweg nach Deutschland verbracht, handelt es sich bei dem Ort, an dem die Waren die kroatische Grenze überschreiten, um den benannten Eingangsort und bei dem Ort in Deutschland, an dem die Ware dem Zoll vorgeführt und eingeführt werden soll, um den benannten Einfuhrort.
Die benannten Einfuhrorte werden auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht. (Zu der Liste der benannten Einfuhrorte)