Bei dem benannten Eingangsort handelt es sich um einen Ort, den die Mitgliedsstaaten der EU für die Einfuhr von verschiedenen Arten von Futtermitteln und Lebensmitteln in ihr Hoheitsgebiet festgelegt haben und der Zugang zu geeigneten Kontrolleinrichtungen besitzt. Es handelt sich also um den Ort, an dem ein Erzeugnis aus einem Drittland erstmals auf den europäischen Boden gelangt.