Blutprodukte
Blutprodukte im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sind aus Blut oder Blutfraktionen gewonnene Erzeugnisse, ausgenommen Blutmehl; dazu zählen getrocknetes/gefrorenes/flüssiges Plasma, getrocknetes Vollblut, getrocknete/gefrorene/flüssige rote Blutkörperchen oder Fraktionen davon und Mischungen. Bei Blutmehl handelt es sich qua Definition (faktisch) um ein Blutprodukt, das jedoch aufgrund des Wortlautes der Verordnung aus spezifischen Gründen „rechtlich“ aus der Definition ausgenommen wird.