Inverkehrbringen
Ein zentraler Begriff im Lebensmittelrecht. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle lebensmittel- und futtermittelrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Das Inverkehrbringen schließt sich an den Abschluss des Herstellungsprozesses an. Bereits mit dem Bereithalten für Verkaufszwecke beginnt das Inverkehrbringen.
Inverkehrbringen ist das Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermitteln für Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst.