Verarbeitetes tierisches Protein
Verarbeitete tierische Proteine werden ausschließlich aus Material der Kategorie 3 gewonnenen. Es handelt sich um tierisches Protein, das gemäß Anhang X Kapitel II Abschnitt 1 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 so verarbeitet wurde, dass es direkt als Futtermittel-Ausgangserzeugnis oder auf andere Weise in Futtermitteln, einschließlich Heimtierfutter, oder in organischen Düngemitteln oder Bodenverbesserungsmitteln verwendet werden kann. Zu den verarbeiteten tierischen Proteinen zählen auch Blutmehl und Fischmehl, nicht jedoch Blutprodukte, Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis, aus Milch gewonnene Erzeugnisse, Kolostrum, Kolostrumerzeugnisse, Zentrifugen- oder Separatorenschlamm, Gelatine, hydrolysierte Proteine und Dicalciumphosphat, Eier und Ei-Erzeugnisse, einschließlich Eierschalen, Tricalciumphosphat und Kollagen.