Die EU-Kommission hat am 04.06.2026 im Amtsblatt der Union die „Bekanntmachung zur Umsetzung der Anforderungen an zusammengesetzte Erzeugnisse“ (C/2026/3013) veröffentlicht.

Unter zusammengesetzten Erzeugnissen werden Lebensmittel verstanden, die sowohl Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs als auch verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten. Die rechtlichen Regelungen zu zusammengesetzten Erzeugnissen sind komplex und werfen in der Praxis regelmäßig Fragen auf.

Der neue Leitfaden soll Lebensmittelunternehmern, zuständigen Behörden und anderen beteiligten Akteuren einen Überblick über die für zusammengesetzte Erzeugnisse geltenden EU-Vorschriften verschaffen, deren einheitliche Anwendung ermöglichen und zu einem einheitlicheren Verständnis der Vorschriften seitens der Wirtschaftsbeteiligten und der zuständigen Behörden beitragen. Der Leitfaden ist als Auslegungshilfe zu verstehen und entfaltet keine Rechtsverbindlichkeit.

Der Leitfaden bestätigt, dass die Einstufung von zusammengesetzten Erzeugnissen auf deren Risikoprofil basiert, wobei insbesondere die Haltbarkeit des Produktes, die Art der im Erzeugnis enthaltenen tierischen Erzeugnisse sowie bestimmte Anforderungen in Bezug auf die öffentliche Gesundheit für einzelne enthaltene Zutaten maßgeblich sind.

Wie auch in den bisherigen Leitfäden weist die Kommission darauf hin, dass der prozentuale Anteil der im zusammengesetzten Erzeugnis enthaltenen verarbeiteten Erzeugnisse tierischen Ursprungs nicht das relevante Kriterium für die Einstufung ist. Bisher bekannte Abgrenzungsbeispiele werden durch neue Beispiele ergänzt.

In dem Leitfaden erfolgen darüber hinaus Klarstellungen zu praxisrelevanten Fragen/Themen wie:

  • Wann fällt ein Erzeugnis, das sowohl Bestandteile pflanzlichen als auch tierischen Ursprungs enthält, in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004?
  • Wie ist zwischen Betrieben, die lediglich zusammengesetzte Erzeugnisse zusammenstellen, und Betrieben, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs verarbeiten, zu differenzieren?
  • Anforderungen an verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die in zusammengesetzten Erzeugnissen enthalten sind, einschließlich der Anforderungen an die Liste der Betriebe, die Liste der Drittländer und die Rückstandskontrolle

(Liste nicht abschließend)

Der neue Leitfaden ist insbesondere für Lebensmittelunternehmer von Relevanz, die mit

  • haltbaren zusammengesetzten Erzeugnissen, die Zutaten auf der Basis von Milch, Eiern, Fleisch oder Kolostrum enthalten;
  • zusammengesetzten Erzeugnissen, die in Drittländern unter Verwendung von verarbeiteten Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus der EU oder aus Drittländern hergestellt werden;
  • Produkten, bei denen die Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 nicht eindeutig ist, sowie
  • Produkten, für die private Bescheinigungen anstelle von amtlichen Bescheinigungen vorliegen,

umgehen.

 

Redaktion: Prof. Dr. Clemens Comans