EU diskutiert strengeren Bezeichnungsschutz für Fleischprodukte
Anders als Fleischerzeugnisse genießen Milcherzeugnisse auf europäischer Ebene einen besonderen Schutz. Ihre Bezeichnungen sind ausschließlich echten Milcherzeugnissen vorbehalten.
Insbesondere vegane oder vegetarische Alternativprodukte müssen demzufolge ohne Begriffe aus dem Milchbereich auskommen. Bezeichnungen wie „Hafermilch“, „Veganer Käse“ oder „Tofubutter“ sind deshalb verboten. Damit sind auch Angaben wie „Käseimitat“ oder „Käseersatz“ nicht zulässig.
Diesen strengen Bezeichnungsschutz für Milcherzeugnisse hat der EuGH mit Urteil vom 14.06.2017, Az. C-422/16 („Tofu Town“), bereits bestätigt.
Regelungstechnisch sind die Bezeichnungen aus dem Milchsektor über die Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation, die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (sogenannte GMO-Verordnung), geschützt.
Für Bezeichnungen aus dem Fleischbereich existieren derzeit keine vergleichbar strengen Regelungen. Dem Versuch einer nationalen französischen Regelung hat der EuGH eine Absage erteilt. Mit Urteil vom 04.10.2024, Az. Rs. C-438/23, hat er eine französische Regelung für rechtswidrig erklärt, nach der Begriffe wie „Steak“ oder „Schinken“ für vegetarische Erzeugnisse verboten sein sollten.
Begründet hat der EuGH dies mit den ausreichenden lebensmittelrechtlichen Informationspflichten, die nach Auffassung des Gerichts die Verbraucher ausreichend schützen. Namentlich genannt hat der EuGH die Kennzeichnung von Imitaten und das Irreführungsverbot, das die Verwendung von Angaben, die zur Täuschung geeignet sind, verbietet.
Auf eine parlamentarische Anfrage (E-002194/2024), ob die EU-Kommission spezielle Kennzeichnungsvorschriften zum Schutz von Fleischprodukten plant, hat die EU-Kommission noch im März 2025 geantwortet, dass sie derzeit keine Notwendigkeit sieht und auf die geltenden Regelungen verwiesen.
Nunmehr haben sich 12 Mitgliedstaaten an die EU-Kommission gewandt und einen vergleichbaren Bezeichnungsschutz für Begriffe aus dem Fleischbereich gefordert. Bei den Mitgliedstaaten handelt es sich um Tschechien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien und Ungarn.
Auf Druck dieser Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission einen Entwurf für eine entsprechende Regelung vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Ergänzung der GMO-Verordnung vor. Bisher liegt der Entwurf nur in englischer Sprache vor, er kann hier abgerufen werden.
Danach soll der Begriff „Fleisch“ nur für essbare Teile eines Tieres verwendet werden. Außerdem sollen folgende Begriffe und ihre entsprechende Übersetzung ausschließlich Erzeugnissen aus Fleisch vorbehalten bleiben:
Beef, Veal, Pork, Poultry, Chicken, Turkey, Duck, Goose, Lamb, Mutton, Ovine, Goat, Drumstick, Tenderloin, Sirloin, Flank, Loin, Ribs, Shoulder, Shank, Chop, Wing, Breast, Thigh, Brisket, Ribeye, T-bone, Rump, Bacon.
Wenn die entsprechende Regelung Gesetz wird, dürften diese Begriffe und ihre Übersetzungen für die Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Alternativprodukten nicht mehr verwendet werden. Eine Bezeichnung als „Vegetarisches Filet aus…“ wäre demnach beispielsweise unzulässig.
Ob die vorgeschlagene Regelung eine Mehrheit insbesondere im EU-Parlament findet, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen. Insoweit muss die weitere Entwicklung abgewartet werden. Wir werden regelmäßig über den aktuellen Stand der Gesetzgebung berichten, sollte es Neuigkeiten geben.
Redaktion: Sascha Schigulski