Die EU-Kommission hat auf ihrer Internetseite die Version 8 des „Guidance Document describing the food categories in Part E of Annex II to Regulation (EC) No. 1333/2008 on Food Additives“ veröffentlicht. Das Guidance Document können Sie hier abrufen.

Welche Zusatzstoffe in einem Lebensmittel verwendet werden dürfen, regelt die europäische Zusatzstoffverordnung (EG) Nr. 1333/2008. Darin sind Kategorien von Lebensmitteln aufgeführt, in denen die Zusatzstoffe über Einzel- oder Gruppenzulassungen zugelassen werden. Die Einordnung eines Lebensmittels in die richtige Kategorie der Verordnung ist also von erheblicher Bedeutung für die Frage, welche Zusatzstoffe bei der Herstellung verwendet werden dürfen.

Deshalb veröffentlicht die EU-Kommission regelmäßig das sogenannte „Guidance document describing the food categories in Part E of Annex II to Regulation (EC) No. 1333/2008 on Food Additives“, was man mit „Leitfaden zur Beschreibung der Lebensmittelkategorien in Teil E von Anhang II der Zusatzstoffverordnung“ übersetzen kann. Im Deutschen hat sich hierfür vielfach der Begriff „Deskriptoren“ eingebürgert. Das Guidance Document ist nicht rechtsverbindlich und dient als Orientierung für Behörden und Lebensmittelunternehmer, um die korrekte Anwendung der Vorgaben des Lebensmittelzusatzstoffrechts sicherzustellen.

An dem Guidance Document wurden im Vergleich zu der Vorgängerversion folgende Änderungen vorgenommen:

  • Es wurde die neue Lebensmittelkategorie 1.10 „Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder“ mit entsprechenden Erläuterungen ergänzt. Die neue Lebensmittelkategorie umfasst nicht nur milchbasierte Getränke, sondern auch entsprechende Milchalternativprodukte.
  • In der Lebensmittelkategorie 2.3 „Backspray auf Pflanzenölbasis“ wurde eine zusätzliche Erläuterung ergänzt, die klarstellt, dass Produkte, die nicht als Zutat, sondern ausschließlich zur Erleichterung der Entnahme von Backwaren aus Kochgeschirr verwendet werden und als Verarbeitungshilfsstoffe einzustufen sind, nicht unter die entsprechende Lebensmittel-kategorie fallen.
  • Weiterhin wurden in der Lebensmittelkategorie 6.7 „Vorgekochte oder verarbeitete Getreidekost“ Ergänzungen vorgenommen, z. B. Reiszubereitungen wie japanische Mochis.
  • In der Lebensmittelkategorie 7.1 „Brot und Brötchen“ wurde eine Präzisierung zu Bagels und Milchbrötchen aufgenommen.
  • Die Lebensmittelkategorie 9.3 „Fischrogen“ wurde um weitere Erläuterungen ergänzt, um diese Kategorie besser von den Kategorien 9.1 und 9.2 abzugrenzen.
  • Weiterhin wurden unter der Lebensmittelkategorie 18 die neuen Lebensmittelkategorien 18.2 „Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission“ und 18.3 „Lebensmittel, die eigens dazu produziert werden, den Glutengehalt glutenhaltiger Zutaten zu verringern oder die glutenhaltigen Zutaten zu ersetzen“ geschaffen.

Darüber hinaus erfolgten diverse kleinere Anpassungen und Klarstellungen in verschiedenen Kapiteln.

 

Redaktion: Prof. Dr. Clemens Comans