Am 12.06.2020 wurde im Amtsblatt der EU der Leitfaden für Managementsysteme für Lebensmittelsicherheit und Lebensmitteleinzelhandel, einschließlich Lebensmittelspenden, bekanntgemacht.

Die Leitlinie dient der erleichterten Umsetzung der EU-Vorschriften in Bezug auf Managementsysteme für die Lebensmittelsicherheit, insbesondere durch kleine Unternehmen, und soll eine Hilfestellung für die Gefahrenanalyse durch bestimmte Lebensmittelunternehmer darstellen sowie zu deren Vereinheitlichung beitragen. In diesem Zusammenhang nimmt die Leitlinie namentlich Fleischereien, Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Fischgeschäfte und Eisdielen sowie Vertriebszentren, Supermärkte, Restaurants, Verpflegungsbetriebe und Kneipen in Bezug. Darüber hinaus widmet sich die Leitlinie dem Thema Lebensmittelspenden und ergänzt insoweit die EU-Leitlinien für Lebensmittelspenden.

Die neue Leitlinie soll den genannten Lebensmittelunternehmern eine vereinfachte Umsetzung der HACCP-Grundsätze ermöglichen und den zuständigen Behörden als Hilfestellung bei der Kontrolle der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben dienen.

Die Leitlinie berücksichtigt darüber hinaus die EFSA-Stellungnahmen „Ansätze zur Gefahrenanalyse für bestimmte kleine Einzelhändler im Hinblick auf die Anwendung ihrer Managementsysteme für Lebensmittelsicherheit“, in dem es insbesondere um Fleischereien, Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Fischgeschäfte und Eisdielen ging, und „Zweite wissenschaftliche Stellungnahme zu Konzepten der Gefahrenanalyse für bestimmte kleine Einzelhandelsgeschäfte und Lebensmittelspenden„, die sich auf Vertriebszentren, Supermärkte und Restaurants (einschließlich Kneipen und Verpflegungsbetriebe) bezieht. Auch die Leitlinie für Lebensmittelspenden wird berücksichtigt.

Die EU-Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den neuen Leitlinien lediglich um rechtsunverbindliche Empfehlungen handelt und insbesondere in Hinsicht auf Lebensmittelspenden besondere einzelstaatliche Vorgaben existieren können, die in jedem Fall berücksichtigt werden müssen.

Die Kommission weist auch darauf hin, dass die neue Leitlinie unter Mitwirkung und Konsultation verschiedener Experten aus den jeweiligen Mitgliedstaaten erstellt wurde und daher einen entsprechenden Konsens darstellt. In die Erarbeitung der Leitlinie sind die praktischen Erfahrungen der Mitgliedstaaten eingeflossen, die die vorgenannten EFSA-Empfehlungen bereits angewendet haben.

Die Leitlinie ist überaus bemerkenswert, da sie sehr konkrete Hilfestellungen bietet und auf spezifische Fragestellungen eingeht, die sich ausschließlich in den jeweiligen Unternehmen stellen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Leitlinie erhebliche praktische Bedeutung erlangen wird.

 

Redaktion: Dr. Clemens Comans