Neue Unionsliste für neuartige Lebensmittel veröffentlicht – Durchführungsverordnung (EU) 2018/1023
Seit dem 01.01.2018 gilt die neue Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel. Diese sieht vor, dass die Kommission eine Liste für das Inverkehrbringen in der Union zugelassener neuartiger Lebensmittel (sog. Unionsliste) erstellen und auf dem neuesten Stand halten soll.
Nur zugelassene und in der Unionsliste aufgeführte neuartige Lebensmittel dürfen nach Maßgabe der in der Unionsliste festgelegten Bedingungen und Kennzeichnungsvorschriften als solche in Verkehr gebracht oder in und auf Lebensmitteln verwendet werden.
Am 24.07.2018 wurde nunmehr die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1023 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 zur Erstellung der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel im Amtsblatt der EU veröffentlicht, die den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470, der die bisherige Unionsliste der neuartigen Lebensmittel erhielt, als Ganzes ersetzt. Die neue Durchführungsverordnung enthält damit die vollständige und aktuelle Unionsliste neuartiger Lebensmittel.
Mit der neuen Durchführungsverordnung werden verschiedene Berichtigungen und redaktionelle Fehler in der Unionsliste korrigiert. So wurde beispielsweise der Eintrag für Chia-Samen (Salvia hispanica) überarbeitet und die Anforderung „EU: verfügbare Kohlenhydrate = Zucker + Stärke“ gestrichen.
Auch neue Eintragungen in die Unionsliste wurden vorgenommen, z. B. für die Ausweitung der Verwendung von UV-behandelter Bäckerhefe (Saccharomyces cerevisiae) (Durchführungsverordnung (EU) 2018/1018) und Pilze der Gattung Agaricus bisporus (Durchführungsverordnung (EU) 2018/1011) oder das Inverkehrbringen von Lysozymhydrolysat aus Hühnereiweiß (Durchführungsverordnung (EU) 2018/991).
Angesichts der aktuellen Anzahl der Zusammenfassungen der laufenden Anträge für die Zulassung von neuartigen Lebensmitteln (z. B. für Chia-Samen in Schokolade oder Fruchtaufstrichen, diversen Insektenarten wie beispielsweise Acheta domesticus oder Tenebrio molitor, etc.), die von der Kommission veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert wird, ist in naher Zukunft mit weiteren Änderungen der Unionsliste zu rechnen.
Redaktion: Dr. Clemens Comans