In einem neuen Sachstandsbericht informiert die Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) über aktuelle und künftige mögliche Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse.

Aktuelle Änderungen

In der Sitzung des Plenums der DLMBK am 13.06.2018 wurden bereits erste Änderungen der Leitsätze beraten und beschlossen. Diese Änderungen betreffen nach Mitteilung der DLMBK:

  • die Erläuterungen zu Speisegelatine,
  • die Definition von Fremdeiweiß und die entsprechenden Kennzeichnungshinweise,
  • die Auslobung der Spitzenqualität,
  • die Produkte Bierkugel, Corned Beef mit Gelee und Rindfleischsülze sowie
  • die Begriffe „Schinken”, „Kotelett” und „Steak”.

Hierzu sollen Anpassungen an die aktuelle Rechtsnorm vorgenommen worden sein und auch der Begriff der „brätähnlichen Substanz” aus Leitsatzziffer 2.507 soll konkretisiert worden sein. Der genaue Inhalt der Änderungen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Bei der letzten Änderung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse im Jahr 2015 erfolgte die Beschlussfassung des Plenums der DLMBK im September, die Veröffentlichung im Bundesanzeiger im Dezember. Demzufolge muss damit gerechnet werden, dass bis zu einer endgültigen Veröffentlichung noch einige Wochen vergehen können.

Künftige Beratungen

Darüber hinaus berichtet die DLMBK über weitere Themen, die sie in nächster Zeit beraten wird und zu denen teilweise auch entsprechende Änderungsanträge vorliegen. Die künftigen Themen sind:

  • die Konkretisierung der (beiden) Fleisch-Definitionen in den Leitsätzen,
  • die Berücksichtigung neuer Gewinnungs- und Herstellungstechnologien, z. B. bei der Gewinnung von Fleisch sowie der Herstellung von Rohwurst und Hackfleischzubereitungen,
  • die Kenntlichmachung der verwendeten Tierarten, bspw. im Hinblick auf anstehenden Klärungsbedarf der Begriffe „Rind” und „Kalb”,
  • eine Beschreibung der Verwendung von Innereien in Fleischerzeugnissen,
  • die mögliche Anpassung der Leitsätze in Bezug auf eine von der DLMBK beschriebene zunehmende Verwendung von färbenden Pflanzenkonzentraten,
  • die Auslobung und Aufmachung von Spitzenqualität, z. B. bei Pasteten sowie Blut- und Presswürsten,
  • die Diskussion um die Beibehaltung des Begriffes „Formfleisch” in Leitsatzziffer 2.19,
  • mögliche Änderungen bei den Bezeichnungen „Mortadella” und „Jagdwurst”,
  • eine differenziertere Beschreibung von Kochpökelerzeugnissen aus Geflügelfleisch,
  • die Kenntlichmachung von industriell hergestellten Kochschinken mit dem Hinweis „aus Schinkenteilen zusammengefügt”,
  • die Verkehrsauffassung zu Schaschlik in Bezug auf die Verwendung von Innereien und die Abgrenzung von Fleischspießen.

Die DLMBK schildert weiterhin, dass bereits vom Fachausschuss beschlossene Empfehlungen zur Änderung der Leitsätze den beteiligten Kreisen zur Stellungnahme zugeleitet werden. Nach Vorlage der Stellungnahmen wird sich der Fachausschuss in einer weiteren Sitzung mit den Einwendungen befassen und eine Beschlussvorlage vorbereiten, über die dann das Plenum der DLMBK abschließend entscheiden muss. Sodann schließen sich die weiteren Schritte zu einer Veröffentlichung an. Die noch zur Beratung anstehenden Themen werden voraussichtlich im Jahr 2019 beraten. Der Sachstandsbericht der DLMBK kann hier abgerufen werden.

Redaktion: Sascha Schigulski