Am 04.10.2022 wurden im Bundesanzeiger einige redaktionelle Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse veröffentlicht. Die Änderungen können hier abgerufen werden.

In Leitsatznummer 1.2.7 sind die Tierköperteile beschrieben, die nicht in Fleischerzeugnissen verarbeitet werden. In die Liste der Ausgangsmaterialien, die nicht zur Herstellung von Fleischerzeugnissen verwendet werden, wird nunmehr auch die Schilddrüse mit aufgenommen.

Weitere Änderungen betreffen die Streichung des Begriffs „Zigeuner“. In Leitsatznummer 2.1.2.1 wird der „Zigeunerbraten“ ersatzlos gestrichen. Auch in Leitsatznummer 2.1.4.1 bei der Beschreibung der Fleischspieße werden die „Zigeunerspieße“ ersatzlos gestrichen.

Eine gleichlautende Änderung findet sich in Leitsatznummer 2.4.2.4.5. Dort wurde bisher neben der „Paprikaspeckwurst“ die „Zigeunerwurst“ beschrieben, die ebenfalls ersatzlos gestrichen wird.

Die letzte Änderung betrifft einen unrichtigen Verweis. In Leitsatznummer 2.3.2.6 findet sich ein Verweis auf Formfleisch, das nunmehr in Leitsatznummer 1.2.4 beschrieben wird. In der bisherigen Veröffentlichung fand sich jedoch der Bezug auf die vormalige Leitsatzziffer 2.19. Dieser unrichtige Verweis wurde nunmehr korrigiert.

Weitere Änderungen enthält die Bekanntmachung nicht.

 

Redaktion: Sascha Schigulski