Am 13.11.2018 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl. L 285 vom 13.11.2018, S. 80 – 81) der Beschluss (EU) 2018/1701 der Kommission vom 07.11.2018 über die geplante Bürgerinitiative „Verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln als nicht-vegetarisch/vegetarisch/vegan“ (Az.: C (2018) 7300) bekannt gegeben.

Mit dem Beschluss registriert die Kommission die genannte Bürgerinitiative gem. Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 211/2011. Damit können die Organisatoren der Bürgerinitiative nunmehr mit der Sammlung von Unterstützungsbekundungen beginnen.

Die Initiative hat die Erarbeitung und den Erlass von Rechtsvorschriften zum Ziel, nach denen alle Lebensmittel mit einem von drei einfachen Piktogrammen als „nicht-vegetarisch“, „vegetarisch“ oder „vegan“ gekennzeichnet werden sollen. Hintergrund ist, dass es in der EU für Vegetarier und Veganer schwierig festzustellen sei, ob Lebensmittel für ihre Ernährungsweise geeignet seien. Vor dem Kauf eines Lebensmittels müssten Vegetarier und Veganer die Zutatenliste genau studieren, um herauszufinden, ob ein Produkt für ihre Ernährungsweise in Frage komme. Auch komme erschwerend hinzu, dass es in der EU keinen einheitlichen Sprachgebrauch für die Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln gebe und bestimmte Stoffe beispielsweise im Zutatenverzeichnis nicht kenntlich gemacht werden müssen.

Mit der Bürgerinitiative wird der Druck auf die EU-Institutionen, konkrete Regelungen zu vegetarischen und veganen Erzeugnissen zu erlassen und damit von der Ermächtigungsgrundlage in Art. 36 Abs. 3 Buchst. b) LMIV Gebrauch zu machen, erhöht. Es bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse die Bürgerinitiative erbringen wird.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie unmittelbar informiert halten.

 

Redaktion: Dr. Clemens Comans