Der Fachausschuss 1 „Fleisch und Fleischerzeugnisse“ hat den Sachstandsbericht mit Stand 15.12.2023 auf seiner Homepage veröffentlicht. Mit diesem Sachstandsbericht informiert der Fachausschuss regelmäßig über den aktuellen Stand bei der Überarbeitung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Die derzeitig gültige Fassung des Sachstandsberichts kann hier abgerufen werden.

Wie wir bereits am 17.10.2023 berichtet haben, befasst sich der Fachausschuss derzeit vor allem mit der Abbildung der allgemeinen Verkehrsauffassung zu Geflügelfleischerzeugnissen. In diesem Zusammenhang wurde zunächst entschieden, die Leitsatznummer 2.1.5 für Produkte aus gewolftem oder ähnlich zerkleinertem Fleisch neu zu gliedern und die Leitsatznummern 2.1.5.1 (Hackfleisch) und 2.1.5.2 (Produkte aus Hackfleisch) zu trennen. Dabei soll u. a. das Geflügelhackfleisch, Geflügelgehacktes, Hähnchenhackfleisch und Putenhackfleisch neu aufgenommen werden.

Die Leitsatznummer zu „Hamburger“ soll um „Burgerpatties“ ergänzt werden. Im Hinblick auf die Zusammensetzung von Burgerpatties aus Geflügelfleisch besteht allerdings noch Diskussionsbedarf, weshalb insoweit noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde.

Ebenfalls im Zusammenhang mit der Verkehrsauffassung zu Geflügelfleischerzeugnissen stehen Ergänzungen der Leitsatzziffern 2.3.2 (Kasseler) um die Bezeichnung Putenkasseler, Hähnchenkasseler, Kasselerschenkel, Putenkasselerbrust und Kasselerhähnchen sowie der Leitsatznummer 2.3.10 zum Putenschinken um die Produkte Hähnchen(koch)schinken und Puten(koch)schinken aus der Keule an.

Außerdem soll bei schnittfesten und streichfähigen Rohwürsten die Möglichkeit geschaffen werden, pflanzliche Fette anstelle von Fettgewebe zu verwenden. Hierzu wurden die entsprechenden Ausgangsmaterialien ebenso ergänzt wie die „Geflügelsalami mit Pflanzenfett“.

Bzgl. der Leitsatznummer 2.1.3.3 (Kotelett) wurde festgestellt, dass es im Rahmen der Überarbeitung und Neugliederung zu einer fehlerhaft vorgenommenen Veränderung gekommen ist, die nunmehr auf den ursprünglichen Stand zurückgeführt werden soll. Eine deklaratorische Ergänzung um die Nordhessische Ahle Wurscht ist für die Anlage zu den geschützten geographischen Angaben vorgesehen.

Darüber hinaus wurde offensichtlich vorgeschlagen, den letzten Absatz der Leitsatznummer 2.3.2 zu den Stückgrößen bei maschineller Herstellung von Kochschinken zu streichen. Dieser Antrag hat jedoch keine Mehrheit gefunden. Stattdessen wurde empfohlen, die Verwendung „aus Schinkenteilen zusammengefügt“ zu kürzen, weil diese zu hohe Ähnlichkeit mit der Formfleischkennzeichnung aufweise. Stattdessen soll zukünftig die Formulierung „Kochschinken aus Schinkenteilen“ verwendet werden. Auch hierbei handelt es sich jedoch um eine prägende Leitsatzänderung, bei der abzuwarten bleibt, ob sie sich in der Praxis etablieren wird.

Weiterer Abstimmungsbedarf besteht hinsichtlich der Änderungsvorschläge zur „Fleischsalatgrundlage“ (2.4.2.2.5) und „Corned Meat“ (2.4.3.5.2) während ein Antrag zum überwiegenden Anteil intakter Muskelfasern in Produkten aus gewolftem oder ähnlich zerkleinertem Fleisch nicht abschließend beraten werden konnte und daher ebenfalls in der nächsten Sitzung weiter diskutiert werden soll.

Demgegenüber erreichte der Antrag zum Thema „Umarbeitung und Wiederverarbeitung von Fleischerzeugnissen“, der insbesondere die Verwendung von Rework in Brühwürstchen betreffen sollte, nicht die notwendige Mehrheit.

Die bereits vom Fachausschuss beschlossenen Empfehlungen für Änderungen werden nun ins Anhörungsverfahren gegeben und können hier abgerufen werden. Die ggf. erforderlichen Änderungen bzw. Anpassungen werden letztlich dem Plenum der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission zur finalen Entscheidung vorgelegt. Diese ist für Sommer 2024 geplant. Die noch offenen Themen werden demgegenüber in diesem Jahr weiter besprochen.

Vor diesem Hintergrund sollten betroffene Unternehmen prüfen, welche Auswirkungen die beabsichtigten Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse auf Ihre Produkte haben, damit ggf. im anstehenden Anhörungsverfahren noch Stellungnahmen eingereicht werden können. Das Änderungsverfahren endet am 22.02.2024. Über die weiteren Entwicklungen werden wir selbstverständlich berichten.

 

Redaktion: Christian Weigel