Das Präsidium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission hat den Sachstandsbericht zu den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse aktualisiert. Der Bericht mit Stand 01.12.2020 kann hier abgerufen werden.

Über verschiedene Themen aus dem Sachstandsbericht haben wir bereits mit unserem vorangegangenen Newsletter 6/2020 und dem zugehörigen Update im März dieses Jahres informiert. Dabei ergeben sich aus dem aktuellen Sachstandsbericht zu vielen Themen keine wesentlichen Änderungen zu dem im März berichteten Stand.

Zu den Bezeichnungen Mortadella und Jagdwurst hat sich zwischenzeitlich eine eigene Verkehrsauffassung gebildet, so dass die jeweils norddeutsche Art ohne einen regionalen Zusatz vertrieben werden kann.

Bei den Kochstreichwürsten und bei der Straßburger Gänseleberpastete sollen die Regelungen bzgl. der tierischen Herkunft der verwendeten Leber- und Fleischanteile klarer gefasst werden.

Bei der Bezeichnung „Halb & Halb“ im Zusammenhang mit gemischten Hackfleisch handelt es sich nicht um eine ausreichende Bezeichnung, weshalb eine Ergänzung notwendig ist.

Zur Herstellung von Wiener Schnitzel und Cordon Bleu werden auch andere Tierarten als Kalb verwendet.

Im Hinblick auf Formfleischerzeugnisse soll das Signalwort „Formfleisch“ gestrichen werden, so dass nur noch die Formulierung „aus Fleischstücken zusammengefügt“ erfolgen muss.

Bei industriell hergestelltem Kochschinken soll der Zusatz „aus Schinkenteilen zusammengefügt“ wegfallen, da sich keine entsprechende Verkehrsauffassung gebildet habe.

Für gegarte Pökelfleischerzeugnisse aus Geflügelfleisch soll demgegenüber eine Verkehrsauffassung beschrieben und die Fußnote 25 mit den entsprechenden Stückgrößen angepasst werden.

Außerdem wird bei Schaschlik nur noch in Ausnahmefällen Niere verwendet, weshalb der Leitsatz um eine Ergänzung der Verkehrsbezeichnung erweitert werden soll.

Wesentliche Neuerungen im Sachstandsbericht sind somit nur die Hinweise auf eine laufende Beratung hinsichtlich einer Verkehrsauffassung zu Fleischspießen sowie bzgl. des Zerkleinerungsgrades von Corned Beef.

Im Hinblick auf die Fleischspieße wird nicht dargestellt, was sich aus den Beratungen ergeben hat.

Zum Corned Beef wird festgestellt, dass die Erzeugnisse inzwischen auch mit einem feineren Zerkleinerungsgrad als in den Leitsätzen bisher beschrieben hergestellt werden.

Schließlich wird noch ein kurzer Ausblick auf das Arbeitsprogramm des Fachausschusses 1 für das Jahr 2021 gegeben. Neben den eigentlich bereits in diesem Jahr auf der Agenda stehenden Themen „Wiederverarbeitung von Brühwürstchen im Darm“, „Kennzeichnung von Wildfleischerzeugnissen“ und „Auswirkungen der industriellen Herstellung von Hackfleisch und Erzeugnissen daraus“ sollen die „Verwendung des Begriffs ‚Spitzenqualität‘“, die „Kennzeichnung von Lammfleischzuschnitten“ sowie „neue Gewinnungs- und Herstellungstechnologien bei Fleisch und Fleischerzeugnissen“ vom Fachausschuss behandelt werden.

Die bereits beschlossenen Empfehlungen zur Änderung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse werden den beteiligten Kreisen nun im Rahmen des Anhörungsverfahrens zugeleitet. Sobald wir weitere Informationen hierzu erhalten, werden wir selbstverständlich darüber berichten. Insoweit besteht die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen, mit denen der Fachausschuss sich in einer weiteren Sitzung befassen wird, bevor er seine Beschlussvorlage an das Plenum der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission weiterleitet.

Ob und inwieweit die vorgeschlagenen Änderungen schließlich Eingang in die Leitsätze finden werden, bleibt abzuwarten. Es handelt sich insoweit um Vorschläge des Fachausschusses. Entscheiden über diese muss letztlich das Plenum der Lebensmittelbuch-Kommission.

 

Redaktion: Christian Weigel