Am 05.11.2020 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) vom 21.10.2020 veröffentlicht. Diese Verordnung ist hier abrufbar und dient dazu, die Verwendung des Nutri-Scores in Deutschland rechtlich zu verankern und zu legalisieren.

Dazu wurde in der LMIDV ein neuer § 4a eingeführt, der es dem verantwortlichen Lebensmittelunternehmer gestattet, ein mit dem Nutri-Score-Kennzeichen versehenes Lebensmittel in den Verkehr zu bringen. Dessen Nutzung bleibt jedoch weiterhin freiwillig (§ 4a Abs. 2 LMIDV). Voraussetzung für die Nutzung ist, dass sowohl die Einwilligung des Markeninhabers vorliegt als auch die Nutzungsbedingungen der Marke eingehalten werden.

Um die Einholung der Einwilligung zu erleichtern, darf das BMEL entsprechende Musterformulare in deutscher Sprache veröffentlichen und eine E-Mail-Adresse bekannt geben, über die der Markeninhaber automatisch erreicht wird. Die entsprechenden Unterlagen (z. B. die deutsche Textfassung der Markensatzung) sowie weitergehende Informationen sind auf der Internetseite des BMEL abrufbar.

Der Nutri-Score soll den Verbrauchern eine Hilfestellung bei der Bewertung der Nährwertkennzeichnung eines Produktes bieten. Er wird auf Basis der Nährwertdeklaration sowie weiterer Angaben zu bestimmten Zutaten ermittelt. Dabei werden der Energiegehalt, der Gehalt an gesättigten Fettsäuren, Zucker und Natrium als negative Komponenten und der Eiweiß- und Ballaststoffgehalt sowie der Gehalt an Obst und Gemüse, Hülsen- und Schalenfrüchten, Raps-, Nuss- und Olivenöl als positive Komponenten bewertet. Je nach Punktzahl erhält das Lebensmittel eine Bewertung von A (dunkelgrün) bis E (dunkelorange). Für Getränke gilt dabei ein gesonderter Bewertungsschlüssel.

Die Nutzung des Nutri-Scores muss ein Lebensmittelunternehmer jeweils für eine komplette Marke beantragen und den Nutri-Score sodann auf allen unter dieser Marke vertriebenen Produkten angeben. Ab dem Zeitpunkt der Registrierung hat der Lebensmittelunternehmer 24 Monate Zeit, um alle Bestimmungen der Markensatzung für alle Produkte zu erfüllen.

Lebensmittelunternehmer können sich also frühzeitig mit der Thematik befassen, wenn sie die Verwendung des Nutri-Scores in Erwägung ziehen, was aufgrund der Komplexität des Themas in vielen Fällen auch angebracht ist.

 

Redaktion: Christian Weigel