Ursprünglich hatte die vormalige Ampelregierung die Geltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) zum 01.07.2025 vorgesehen. Inhalt des Gesetzes ist, dass zunächst frisches Schweinefleisch bei der Abgabe an Verbraucher mit einer Angabe gekennzeichnet werden soll, in welcher Haltungsform die Schweine aufgezogen wurden.

Nachdem die betroffene Wirtschaft und die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer, die die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes kontrollieren sollen, den Gesetzgeber um mehr Zeit gebeten haben, um sich auf die neuen gesetzlichen Regelungen einzustellen, hat die jetzige Bundesregierung die Geltung des Gesetzes zunächst auf den 01.03.2026 verschoben.

Nunmehr hat das Kabinett beschlossen, die Geltung des Gesetzes nochmals auf den 01.01.2027 zu verschieben. Bis dahin soll das Gesetz umfassend überarbeitet, gleichzeitig aber auch der Geltungsbereich ausgeweitet werden.

Das Gesetzgebungsverfahren, mit dem die Verschiebung beschlossen wird, soll in der kommenden Woche beginnen. Zu erwarten ist jedoch, dass die Verschiebung letztlich erfolgen wird. Wenn der Inhalt der Überarbeitung sich abzeichnet, werden wir darüber informieren.

 

Redaktion: Sascha Schigulski