Der temporäre Fachausschuss 8 „Vegane und vegetarische Lebensmittel“ der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) arbeitet bekanntlich an Leitsätzen für vegetarische und vegane Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs. In der letzten Plenarsitzung der DLMBK konnte keine Einstimmigkeit über den diskutierten Entwurf erzielt werden.

In einer außerordentlichen Plenarsitzung der DLMBK am 21.08.2018 wurde nunmehr eine finale Fassung der „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ diskutiert und einvernehmlich abgestimmt. Damit ist das Ziel der Antragsteller und der DLMBK erreicht.

Der Anwendungsbereich der neuen Leitsätze erstreckt sich explizit nur auf vegane und vegetarische Lebensmittel „mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“, die auch als solche ausgelobt werden und die sich zudem mit ihrer Bezeichnung an Bezeichnungen aus den „Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse“, den „Leitsätzen für Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus“ sowie den „Leitsätzen Feinkostsalate“ anlehnen. Die Begriffsdefinitionen der Angaben „vegetarisch“ und „vegan“ entsprechen inhaltlich den Definitionen der Verbraucherschutzministerkonferenz.

Die besonderen Beurteilungskriterien für die Lebensmittel, auf die der neue Leitsatz Anwendung findet, folgen einem abgestuften Konzept, nach dem in Abhängigkeit von verschiedenen Kriterien z. B.

• dem in Bezug genommenen Referenz-Lebensmittel,
• der Gesamtaufmachung und
• sensorischen Eigenschaften, die u. a. von den Ersatzzutaten bestimmt werden,

Anlehnungen an Bezeichnungen als üblich oder unüblich erklärt werden.

Gemäß dem aktualisierten Sachstandsbericht vom 21.08.2018 soll die Veröffentlichung der neuen Leitsätze „zeitnah“ erfolgen. Vor einer Veröffentlichung der Leitsätze im Bundesanzeiger bedarf es jedoch noch der rechtlichen und fachlichen Prüfung durch das BMEL und der Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie eines redaktionellen Prozesses. Der konkrete Inhalt des aktuellen Leitsatzentwurfes bleibt bis dahin geheim.

Aus der Erfahrung mit der Veröffentlichung anderer Leitsätze ist mit einer Veröffentlichung der „Leitsätze für vegetarische und vegane Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ noch im Jahr 2018 zu rechnen. Es bleibt daher mit Spannung abzuwarten, in welchem Umfang Anlehnungen an verkehrsübliche Bezeichnungen aus den vorgenannten Leitsätzen als üblich erachtet werden und welche weiteren Kennzeichnungsvorgaben vorgesehen sind. Hersteller entsprechender Produkte sollten  spätestens nach der Bekanntgabe der neuen Leitsätze im Bundesanzeiger damit beginnen zu überprüfen, inwieweit Anpassungen der Produktetikettierungen erforderlich sind.

Über den weiteren Verlauf sowie die Veröffentlichung des Leitsatzes im Bundesanzeiger werden wir Sie unmittelbar auf dem Laufenden halten.

 

Redaktion: Dr. Clemens Comans