Mitte letzter Woche hat das Bundesarbeitsministerium verkündet, als Teil eines sog. Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft künftig Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie verbieten zu wollen. Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit Fleisch sollen künftig nur mit Arbeitnehmern des eigenen Betriebes erfolgen. Die geplante Neuregelung soll bereits zum 01.01.2021 in Kraft treten.

Aufgrund dieser äußerst kurzen Zeitspanne sind betroffene fleischverarbeitende Betriebe bereits jetzt gezwungen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um die zukünftigen Rahmenbedingungen umsetzen zu können. Dies wird die gesamte Branche vor große Herausforderungen stellen, da nach dem Willen der Bundesregierung ein jahrzehntelang gelebtes Modell sozusagen „über Nacht“ abgeschafft werden soll.

Auch in diesem Themenkomplex unterstützen wir unsere Mandanten auf höchstem professionellem Niveau und bieten in Zusammenarbeit mit der arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzlei fringspartners aus Düsseldorf individuelle Lösungsmöglichkeiten an. fringspartners ist eine der wenigen arbeitsrechtlichen Kanzleien, die von einschlägigen Fach- und Wirtschaftsmedien wie Juve, Best Lawyers, Handelsblatt, Focus und Wirtschaftswoche deutschlandweit als führend eingestuft wird. Unsere gemeinsamen Lösungen umfassen dabei sowohl die sich ergebenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen als auch lebensmittelrechtliche Fragen, bspw. im Zusammenhang mit EU-Zulassungen.

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