Bislang waren in Deutschland spezifische Kennzeichnungsvorschriften für Bio-Heimtierfutter nur im sogenannten Privaten Standard Heimtierfutter geregelt, der nach altem Öko-Recht über Art. 95 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 Anwendung fand. Mit Geltungsbeginn der neuen Öko-Verordnung (EU) 2018/848 sind in diesem Zusammenhang nationale Standards jedoch nicht mehr anwendbar.

Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission nun einen Vorschlag für eine Verordnung betreffend die Kennzeichnung von Bio/-Öko-Heimtierfutter veröffentlicht. Die darin enthaltenen Kennzeichnungsregelungen ähneln den Vorgaben des vormals angewendeten deutschen Standards. Gem. Art. 3 des Verordnungsentwurfs kann bspw. ein Heimtierfuttermittel als „Bio/Öko“ bezeichnet werden, wenn mindestens 95 % der Rohstoffe landwirtschaftlichen Ursprungs den Anforderungen der Öko-Verordnung entsprechen. Sind es weniger als 95 % ist ein Hinweis nur in der Zusammensetzung in Bezug auf einzelne Zutaten möglich.

Außerdem regelt Art. 4 die Verwendung des EU-Bio-Logos bei Heimtierfuttermittel. In der Vergangenheit kam es in diesem Zusammenhang immer mal wieder zu Diskussionen um die Frage, ob das EU-Bio-Logo auch bei Heimtierfutter verwendet werden darf, da der Private Standard Heimtierfutter ausdrücklich nur die Verwendung des alten nationalen Logos vorsah.

Unter dem oben angegebenen Link kann sowohl der Verordnungsentwurf abgerufen als auch bis zum 23.01.2023 ein Feedback zu dem Vorschlag der Kommission abgegeben werden. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informiert halten.

 

Redaktion: Manuel Immel