Das neue Bio-Recht mit der Verordnung 2018/848/EU wirft seine Schatten voraus. Geplant war, dass die Vorschriften des neuen Bio-Rechts zum 01.01.2021 in Kraft treten sollen. Derzeit laufen Diskussionen, das Wirksamwerden der Neuregelungen um ein Jahr auf den 01.01.2022 zu verschieben. Die Hintergründe haben wir in unserem Newsletter 9/2020 vom 19.05.2020 erläutert.

Nichtsdestotrotz müssen sich die Lebensmittelunternehmer möglichst frühzeitig mit den Anforderungen des neuen Bio-Rechts auseinandersetzen. Auf Lebensmittelunternehmer, die Bio-Lebensmittel herstellen, aufbereiten oder auch nur damit handeln, kommen auf allen Stufen neue Anforderungen hinzu. Zu nennen sind beispielsweise die Art. 28 und 29 der neuen Verordnung, die den Lebensmittelunternehmern bestimmte Pflichten auferlegen.

Insbesondere der Umgang mit Pestizidrückständen in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs ist vielfach ein Thema, das zu Diskussionen um eine mögliche Aberkennung des Status als Bio-Ware führen kann. Die neuen rechtlichen Anforderungen hierzu sind durchaus komplex. Wichtig zu erkennen ist, dass eine valide Aussage über die Verkehrsfähigkeit von Bio-Lebensmitteln nur getroffen werden kann, wenn fundierte Erkenntnisse vorliegen. Diese Erkenntnisse beginnen bei einer richtigen Probeentnahme, setzen sich über eine sachverständig fundierte Analytik fort und münden schließlich in einer zutreffenden Bewertung, in die sowohl sachverständige als auch rechtliche Überlegungen einfließen müssen.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf eine Publikation hinweisen, an der wir mitgewirkt haben und deren Veröffentlichung kurz bevorsteht. Gemeinsam mit verschiedenen Experten haben wir das Handbuch „Laboranalyse und Pestizidrückstände im Kontrollverfahren für den ökologischen Landbau“ geschrieben.

Dieses Projekt wurde durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert. Die Projetträgerschaft erfolgte über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen des Bundesprogramms ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft.

Sofern Sie dieses Thema interessiert, Sie insbesondere also Fragen zu Pestizidrückständen in pflanzlichen Bio-Lebensmitteln haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail. Im Anschluss senden wir Ihnen das Manual als PDF, wahlweise in deutscher oder englischer Sprache zu. Gegen einen Unkostenbeitrag können Sie auch ein gedrucktes Exemplar beziehen.

 

Redaktion: Sascha Schigulski